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   BFH, 10.06.1987 - VII B 17/87   

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https://dejure.org/1987,16388
BFH, 10.06.1987 - VII B 17/87 (https://dejure.org/1987,16388)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1987 - VII B 17/87 (https://dejure.org/1987,16388)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - VII B 17/87 (https://dejure.org/1987,16388)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.05.1977 - V B 7/77

    Statthaftigkeit der Beschwerde - Unanfechtbare Entscheidung - Greifbare

    Auszug aus BFH, 10.06.1987 - VII B 17/87
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn sich die Beschwerde gegen eine Entscheidung richtet, die im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628).

    Eine die Überprüfung ausnahmsweise rechtfertigende greifbare Gesetzesverletzung kann auch nicht aus einer Versagung des rechtlichen Gehörs hergeleitet werden (Beschluß in BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628), wie sie von der Beschwerde gerügt wird.

  • BFH, 07.10.1977 - VI B 64/77

    Erledigung der Hauptsache - Isolierte Kostenentscheidung - Beschluß über

    Auszug aus BFH, 10.06.1987 - VII B 17/87
    Die Beschwerde greift vielmehr eine nach dem Gesetz mögliche Entscheidung an, deren Überprüfung kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (vgl. auch BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1977 VI B 64/77, BFHE 123, 318, BStBl II 1978, 2).
  • BFH, 17.08.1995 - II B 6/95

    Möglichkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet diesen außerhalb der vom Gesetz eingeräumten Rechtsmittel möglichen außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628, und vom 10. Juni 1987 VII B 17/87, BFH/NV 1988, 45).
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